Liebe Patientinnen und Patienten,
haben Sie bereits darüber nachgedacht, ob eine Spende Ihrer Organe nach Ihrem Tod für Sie in Frage kommt?
Am 16.01.2020 hat der Deutsche Bundestag eine Zustimmungslösung beschlossen. Es soll ein Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende bis 2022 in Kraft treten.
Dabei sieht das Gesetz eine Einrichtung eines bundesweiten Online-Registers beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vor sowie auch das Ausgeben von Aufklärungsmaterial und eines Organspendeausweises durch die Ausweisstellen von Bund und Ländern. Bei Online-Antragstellern erfolgt die Ausgabe ebenfalls online.
Wir als Hausärzte und Hausärztinnen können künftig bei Bedarf alle zwei Jahre über Organ- und Gewebespenden ergebnisoffen beraten. Hierzu möchten wir Sie ermuntern, dieses Angebot zu nutzen und einen Termin in der Praxis zu vereinbaren.
Organspende geht alle etwas an und eine verbindliche Position zu beziehen schafft Klarheit und kann Leben retten!
Ihre Dres. Benzing & Laskus und Praxisteam
Nähere Informationen hier:
Bundesgesundheitsministerium
Hier erhalten Sie den Organspendeausweis